Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Ellwangen ist eine Pflegerin am
6. November 2025 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten verurteilt worden. Die Kammer verwarf die Berufung damit weitgehend, reduzierte jedoch die ursprünglich vom Amtsgericht Schwäbisch Gmünd verhängte Strafe von drei Jahren.
Die Frau war in erster Instanz wegen Untreue oder Betrugs in fünf Fällen schuldig gesprochen worden. Zudem waren Verfahrenskosten und die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 234.946,36 Euro angeordnet worden. In der Berufung beschränkte die Angeklagte ihr Rechtsmittel auf den Strafausspruch.
Die Staatsanwaltschaft hatte 2 Jahre und 10 Monate gefordert, die Kammer blieb einen Monat darunter.
Da die Angeklagte Revision beim Oberlandesgericht Stuttgart eingelegt hat, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.