Von der Wahlbenachrichtigung bis zum Einwurf des Zettels in die Urne – das sind die wichtigsten Schritte:
Auf der Wahlbenachrichtigung steht, in welches Wahllokal die Wählerin oder der Wähler gehen muss und wann es geöffnet ist. Außerdem finden sich darin unter anderem der Wahltermin sowie Hinweise zur Briefwahl. Wer persönlich an der Urne wählen will, geht am Wahltag ins Wahllokal.
Dort wird auf Verlangen die Wahlbenachrichtigung vorgezeigt und der Wähler erhält einen sogenannten amtlichen Stimmzettel. Darauf stehen alle Parteien und alle Bewerber und Bewerberinnen des jeweiligen Wahlkreises. Man hat zwei Stimmen. Die Erststimme ist für die Person, die den Wahlkreis im Landtag vertreten soll. Mit der Zweitstimme kreuzt man eine Partei an. Diese Stimme entscheidet über die Verteilung der Sitze im Parlament. Mit diesem noch nicht ausgefüllten Stimmzettel geht man in die Wahlkabine.
Dort füllt man den Stimmzettel aus und setzt dafür sein Kreuz klar und deutlich neben den gewünschten Namen beziehungsweise die gewünschte Partei. Kommentare, Hinzufügungen oder das Durchstreichen eines Namens oder einer Partei machen den Stimmzettel übrigens ungültig. Der Stimmzettel wird noch in der Wahlkabine so gefaltet, dass nichts darauf erkennbar ist.
Der Wähler geht nun an den Tisch des Wahlvorstandes und gibt zunächst seine Wahlbenachrichtigung ab. Ein Personalausweis muss in der Regel nicht vorgezeigt werden, man sollte ihn aber zur Sicherheit dabeihaben. Unter den Augen der Wahlhelfer wird der gefaltete Stimmzettel nun in die Wahlurne geworfen. Man sollte übrigens am Wahltag rechtzeitig beziehungsweise vor Schließung des Wahllokals dort erscheinen. Sobald die Wahlzeit abgelaufen ist, dürfen laut Wahlverordnung nämlich nur noch diejenigen ihre Stimme abgeben, die sich dann schon im Wahllokal befinden.
Menschen mit Einschränkungen ihrer Sehkraft können eine sogenannte Stimmzettelschablone verwenden. Damit können die wesentlichen Inhalte des Stimmzettels mit den Fingern gelesen werden, so dass Betroffene auch ohne fremde Hilfe abstimmen können. Dieses Hilfsmittel können sie bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden anfordern, oder sie bekommen es automatisch, wenn in ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen «Bl» (blind) eingetragen ist.