Im anhaltenden Streit zweier Schornsteinfegermeister um den Kehrbezirk 12 in Schwäbisch Hall zieht das Landgericht Ellwangen nun die Zügel an. Beide hatten sich in einem Vergleich verpflichtet, bestimmte Aussagen gegenüber Kunden zu unterlassen.
Mit dem gestrigen Beschluss wurden nun auch dem aktuell bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegermeister Ordnungsmittel für jeden Fall einer Zuwiderhandlung gegen seine Unterlassungsverpflichtung aus dem gerichtlichen Vergleich vom 6. August 2025 angedroht.
Damit drohen beiden Parteien bei Verstößen Ordnungsgelder bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten.