Weil er sich Sozialleistungen erschlichen hat, ist ein 51-jähriger Mann aus Heilbronn zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Heilbronn sprach den Mann wegen Betrugs schuldig – das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.
Die Strafe beträgt 3.000 Euro und ist damit fast dreimal so hoch wie die unrechtmäßig bezogenen Leistungen in Höhe von 1.048 Euro. Der Mann hatte seine Beschäftigung im Frühjahr 2024 nicht bei der Agentur für Arbeit gemeldet und so weiter Arbeitslosengeld I bezogen.
Neben der Geldstrafe muss er den Betrag vollständig zurückzahlen. Die Ermittlungen hatte das Hauptzollamt Heilbronn geführt.