Wegen Betrugs hat das Amtsgericht Ludwigsburg eine 33-jährige Frau aus dem Landkreis Ludwigsburg zu sieben Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Die Bewährungszeit wurde auf zwei Jahre festgesetzt. Nach Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Heilbronn hatte die Frau eine Beschäftigung nicht beim Jobcenter gemeldet und so gemeinsam mit einem Angehörigen Bürgergeld in Höhe von 13.726,64 Euro zu Unrecht bezogen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau als Vertreterin der Bedarfsgemeinschaft ihrer gesetzlichen Mitteilungspflicht nicht nachkam. Das Urteil aus Oktober 2025 ist inzwischen rechtskräftig, zudem muss die Frau die zu Unrecht erhaltenen Leistungen vollständig zurückzahlen. Der Zoll betont in diesem Zusammenhang, dass Leistungsmissbrauch kein Kavaliersdelikt ist und konsequent verfolgt wird.