Fünf Männer haben Doppelgänger bezahlt und in die theoretische Fahrprüfung geschickt. Nun wurden sie vom Heilbronner Landgericht zu einer Freiheitsstrafe zwischen zwei Jahren und 9 Monaten sowie vier Jahren und drei Monaten verurteilt. Die Angeklagten, darunter die Inhaber zweier Fahrschulen aus dem Raum Heilbronn und Göppingen, haben dem Gericht zufolge jahrelang Stellvertreter vermittelt, die gegen Bezahlung theoretische Führerscheinprüfungen für andere ablegten. Die Prüflinge sollen für den Betrug meist rund 2.000 Euro bezahlt haben, in einzelnen Fällen laut Anklage aber deutlich mehr. Insgesamt soll die Gruppe mehr als 179.000 Euro eingenommen und untereinander aufgeteilt haben. Weil sie geständig waren, viel das Urteil milder aus.