Freispruch für Inspekteur der Polizei

 — © Giftzwerg 88 / CC BY-SA 3.0
Giftzwerg 88 / CC BY-SA 3.0

Der Inspekteur der Polizei Baden-Württemberg ist im Prozess um sexuelle Nötigung freigesprochen worden. Das entschied heute das Landgericht Stuttgart. Dem höchstrangigen Polizisten war vorgeworfen worden, dass er eine jüngere Polizeikommissarin vor einer Kneipe in Stuttgart sexuell belästigt haben soll.

Damit endet zumindest ein vorläufiges Verfahren, das bis in höchste Kreise von Polizei und Politik für Aufregung sorgte. In dem Fall ging es um mutmaßlichen Machtmissbrauch bei der Polizei, um mögliche Karrierevorteile und eine Kneipennacht im November 2021. Die Anzeigenerstatterin beschuldigte den Polizeiinspekteur, sie vor der Kneipe dazu gedrängt zu haben, seinen Penis anzufassen. Da die junge Kommissarin zu dem Zeitpunkt eine Karriere im höheren Dienst anstrebte, hatte der Inspekteur ihr zugesagt, sie beim Aufstieg zu unterstützen.

Die Staatsanwaltschaft hatte wegen sexueller Nötigung eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten und eine Geldauflage in Höhe von 16 000 Euro gefordert. Nun erwartet den vom Dienst freigestellten Inspekteur noch ein Disziplinarverfahren. Innenminister Thomas Strobl (CDU) hatte bereits öffentlich verkündet, dass er sich eine Rückkehr des Inspekteurs ins Amt nur schwer vorstellen könne – unabhängig vom Ergebnis des Gerichtsprozesses.

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