Urteil nach Plänen für Synangogenanschlag rechtskräftig

Die Entscheidung des Landgerichts Heilbronn gegen zwei junge Männer wegen eines geplanten Anschlags auf eine Synagoge ist nun rechtskräftig. Die Revision gegen das Urteil wurde zurückgenommen.
Ein 25 Jähriger Deutscher und sein zum Tatzeitpunk 18-jähriger Komplize hatten konkrete Anschlagspläne auf eine Synagoge und weitere jüdische Einrichtungen geschmiedet. Sie wurden wegen der Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat und der Verabredung zum Mord zu sechs Jahren beziehungsweise zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt.
Im Frühjahr des vergangenen Jahres hatten sich die beiden im Internet zu einem Anschlag in Heidelberg oder Frankfurt verabredet, mit dem Ziel, möglichst viele willkürlich ausgewählte Menschen in der Öffentlichkeit zu töten und anschließend den sogenannten Märtyrertod zu sterben.