Ostalbkreis stellt Regeländerungen zum 1. Mai auf

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Das Landratsamt weist auf besondere Sperrstunden-Regelungen im Ostallbkreis hin. Diese gelten für die Nacht auf den 1. Mai. Erlaubnispflichtige und erlaubnisfreie Schank- und Speisegaststätten sowie Veranstaltungsorte dürfen bis 5:00 Uhr geöffnet haben. Spielhallen müssen dagegen schon um Mitternacht zu machen, so heißt es. Die Sperrzeiten enden jeweils um 6:00 Uhr.

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