Bundesgerichtshof bestätigt Urteil aus dem Prozess um den Tod einer Feuerwehrfrau aus Marbach

 — © Symbolbild Thorben Wengert/pixelio.de
Symbolbild Thorben Wengert/pixelio.de

Das Urteil im Prozess um den Tod einer Feuerwehrfrau aus Marbach ist rechtskräftig. Mit dem finalen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 13. Mai 2025 verwarf das Landgericht Heilbronn die Revision des Angeklagten als unbegründet .

Somit ist das Urteil gegen den 29-jährigen Angeklagten wegen Totschlags und besonders schwerer Brandstiftung bestätigt, und die Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Jahren ist rechtskräftig.

Die Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der 29-jährige Angeklagte am 6. August 2023 seine damalige 28-jährige Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung in Marbach am Neckar im Zuge einer Trennungsstreitigkeit mit Tötungsvorsatz bewusstlos schlug und in der Folge erstickte sowie ihre Leiche anschließend in den Keller des Mehrparteienhauses brachte. Dort entfachte der Angeklagte nahe des Ablageorts der Leiche mithilfe von Grillanzündern ein Feuer, das auf zwei Kellerabteile übergriff. Durch den Brandversuch wollte er einen zum Tode führenden Löschversuch seiner Ehefrau vortäuschen und die Spuren seiner Tat verdecken. Infolgedessen entstand zudem ein Sachschaden von mindestens 100.000 Euro.

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