Ein Unternehmen muss nach einer Prüfung durch das Hauptzollamt Heilbronn fast fünf Millionen Euro an Einfuhrabgaben nachzahlen.
Die Prüfer stellten fest, dass Waren falsch eingereiht wurden und nachträgliche Preisanpassungen zum Geschäftsjahresende nicht in den Zollwertangaben berücksichtigt waren. Dadurch erhöhte sich der maßgebliche Zollwert deutlich, was zu der hohen Nachforderung führte.
Die korrekte Wareneinreihung sowie die Behandlung von Verrechnungspreisanpassungen spielen im Zollrecht eine zentrale Rolle und unterliegen strengen Vorgaben. Die Zollverwaltung betont, dass Prüfungen sowohl zugunsten als auch zulasten von Unternehmen ausfallen können.