Was bei Black Friday-Bestellungen zu beachten ist – das Hauptzollamt Heilbronn warnt

24. November 2025 , 10:52 Uhr

In der Vorweihnachtszeit rund um den Black Friday erreicht das Versandaufkommen durch Onlinehandel seinen jährlichen Höhepunkt. Wer sich Geschenke und Schnäppchen im Ausland bestellt, sollte jedoch das Zoll- und Steuerrecht beachten, so mahnt das Hauptzollamt Heilbronn.

Grundsätzlich bestellt bei Bestellungen außerhalb EU-Staaten mit Wert von über 150 € eine Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) von 19%, beziehungsweise 7% bei bestimmten Waren wie Lebensmittel oder Bücher. Zusätzlich besteht eine Verbrauchsteuer bei beispielsweise alkoholischen Getränken oder Kaffee.

Der Zoll warnt außerdem vor Fälschungen oder Produkten etwa ohne das CE-Prüfzeichen. Hier darf die Ware zurückgewiesen oder sogar vernichtet werden.

Die exakten Einfuhrvorschriften lassen sich online durch den Abgabenrechner für Postverkehr präzise prüfen:

https://www.zoll.de/DE/Service/Online-Rechner/Zoll_und_Post/zoll_und_post.html

Abgaben Black Friday EU Steuer Zoll Zollamt

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