In der Vorweihnachtszeit rund um den Black Friday erreicht das Versandaufkommen durch Onlinehandel seinen jährlichen Höhepunkt. Wer sich Geschenke und Schnäppchen im Ausland bestellt, sollte jedoch das Zoll- und Steuerrecht beachten, so mahnt das Hauptzollamt Heilbronn.
Grundsätzlich bestellt bei Bestellungen außerhalb EU-Staaten mit Wert von über 150 € eine Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) von 19%, beziehungsweise 7% bei bestimmten Waren wie Lebensmittel oder Bücher. Zusätzlich besteht eine Verbrauchsteuer bei beispielsweise alkoholischen Getränken oder Kaffee.
Der Zoll warnt außerdem vor Fälschungen oder Produkten etwa ohne das CE-Prüfzeichen. Hier darf die Ware zurückgewiesen oder sogar vernichtet werden.
Die exakten Einfuhrvorschriften lassen sich online durch den Abgabenrechner für Postverkehr präzise prüfen:
https://www.zoll.de/DE/Service/Online-Rechner/Zoll_und_Post/zoll_und_post.html