Ab Juni gilt in Baden-Württemberg das verschärfte Nichtraucherschutzgesetz. Es soll Kinder, Jugendliche und Nichtraucher vor Passiv-Rauch schützen. Beispielsweise untersagt das Gesetzt offenes Rauchen in Freibädern, was ab Juni nur noch in dafür vorgesehenen Raucherzonen erlaubt ist.
Das Kocherfreibad Künzelsau hat sich dazu entschieden, auf der gesamten Fläche ein Rauchverbot auszusprechen. Die Stadtverwaltung betonte, dass die neue Regelung sich auch auf E-Zigaretten, Vapes und Shishas beziehe. Bei Missachtung muss mit Bußgeldern gerechnet werden.
Wird man zum ersten Mal beim Rauchen erwischt, drohen dem Gesetz zufolge bis zu 200 Euro Strafe.