Die Bezeichnung von Bundeskanzler Friedrich Merz als «Pinocchio» hat für einen Facebook-Nutzer kein juristisches Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn stellte das Verfahren ein, «weil es sich hierbei um eine von der Meinungsfreiheit gedeckte und damit zulässige Machtkritik handelt». Aus diesen Erwägungen sei auch ein anderes Verfahren wegen derselben Bezeichnung eingestellt worden, hieß es in einer Mitteilung.
Anlässlich eines Besuchs von Merz im Oktober in Heilbronn hatten Nutzer einen Facebook-Post der Heilbronner Polizei fast 400 Mal kommentiert, wie Polizei und Staatsanwaltschaft mitteilten. Bei 38 Beiträgen müsse die Staatsanwaltschaft prüfen, ob sie strafbar sind – darunter der Satz «Pinocchio kommt nach HN». Noch sind den Angaben nach nicht alle Verfahren entschieden.