Region Heilbronn: Stallpflicht für Geflügel

11. November 2025 , 13:00 Uhr
Nach dem Ausbruch der Vogelgrippe verhängt das Land in der Region Heilbronn eine Stallpflicht für Geflügel. Die sogenannte Aufstallungspflicht für das Stadtgebiet und den Kreis gilt vom 12. November an, wie das Landwirtschaftsministerium in Stuttgart am Dienstagvormittag mitteilte. Das Vorgehen sei mit der Geflügelwirtschaft und Kleintierzüchtern abgestimmt. Betroffen davon sind nach Angaben eines Sprechers Hühner, Puten, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse.
Der Grund für die Maßnahme: In den vergangenen Tagen wurden in der Region zwei tote Wildvögel gefunden – ein Reiher bei Bad Rappenau und eine Graugans am Breitenauer See. Das Friedrich-Loeffler-Institut aus Greifswald testete beide Tiere positiv auf den Vogelgrippe-Subtyp H5N1.

 

Eine landesweite Stallpflicht hält Agrarminister Peter Hauk aktuell «aus fachlicher Sicht und insbesondere auch aus Gründen des Tierschutzes» nicht für angebracht. «Die Tiere einfach mal einzusperren hilft nicht, denn es bedeutet für sie ein hohes Maß an Stress und ist eine große Belastung», teilte Hauk mit. Man sei noch ganz am Anfang des Geschehens und dürfe nicht kurzfristig denken. «Die vergangenen Jahre haben gezeigt, die Vogelgrippe kann sich noch über Monate bis ins Frühjahr ziehen.»

 

Hauk plädierte für Augenmaß statt Aktionismus. «Es muss dort aufgestallt werden, wo der Seuchendruck und die Wahrscheinlichkeit eines Eintrages hoch ist», wird er in der Mitteilung weiter zitiert. Dies sei im Moment in der Region Heilbronn der Fall. Geflügelhalter können ihre Tiere dort nun entweder in den Ställen lassen – oder Netze über den Auslaufflächen anbringen. Alle Halter im Land müssten nun aber besonders wachsam sein und die Maßnahmen zur Biosicherheit konsequent einhalten. Das bedeutet unter anderem, dass der Kontakt zwischen Nutztieren und Wildvögeln verhindert werden soll.

 

Menschen sollten Wildvögel, die schwach, teilnahmslos oder auf andere Weise krank erscheinen, nicht anfassen oder mitnehmen. Wenn es sich dabei um einen wildlebenden Wasservogel, Greifvogel oder Rabenvogel handelt, soll das Tier unter Angabe des Fundorts dem Veterinäramt gemeldet werden.

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