Der wegen Mordes verurteilte sogenannte Heilbronner Wollhaus-Raser muss noch mehrere Monate Haft absitzen, bevor er abgeschoben wird.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatte zuletzt zwar den letzten Versuch des 24-Jährigen abgeschmettert, einer Ausweisung zu entgehen. Allerdings muss der verurteilte Fahrer nach einer Verwaltungsvorschrift mindestens die Hälfte seiner Haftstrafe absitzen. Im Falle des Wollhaus-Rasers wäre das bis zum 17. August 2027.
Der in Heilbronn geborene Türke hatte im Februar 2023 in seiner Heimatstadt bei viel zu hohem Tempo die Kontrolle über seinen Sportwagen verloren. In der Tempo-40-Zone raste er mit rund 100 Kilometern pro Stunde in das Auto eines 42-Jährigen. Der Mann starb in den Trümmern seines Wagens. Seine Frau wurde schwer, die beiden Kinder leicht verletzt.