Nach dem tödlichen Vorfall auf einem Supermarktparkplatz in Niedernhall beschäftigt der Fall nun den Bundesgerichtshof (BGH). Sowohl die Staatsanwaltschaft, die Nebenklage als auch die Verteidigung haben Revision gegen das Urteil des Landgerichts Heilbronn eingelegt. Der 18-jährige Angeklagte war Mitte Mai vom Landgericht Heilbronn wegen des Todes eines zwölfjährigen Jungen zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Das Gericht entzog ihm außerdem den Führerschein.
Im Mittelpunkt der Revision steht nun die Frage, ob der Prozess und das Urteil rechtlich fehlerfrei abgelaufen sind. Der BGH prüft dabei nicht erneut die Beweise, sondern ausschließlich mögliche Rechtsfehler der Jugendkammer. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine neunjährige Jugendstrafe gefordert. Die Verteidigung sprach hingegen von einem tragischen Unfall durch einen Fahrfehler und hatte lediglich sogenannte Zuchtmittel wie Auflagen verlangt.
Der Fall hatte im September 2025 weit über die Region hinaus für Entsetzen gesorgt. Nach einem Streit auf dem Parkplatz eines Supermarktes war der Zwölfjährige von dem Wagen des Angeklagten erfasst worden und noch am Unfallort gestorben. Laut Anklage soll der damals 18-Jährige aus Wut und Rache gehandelt haben. Demnach habe er den Jungen verfolgt, angefahren und über mehr als 20 Meter mitgeschleift.
Die Verteidigung schilderte dagegen einen völlig anderen Ablauf. Der junge Mann habe den Parkplatz lediglich verlassen wollen und wegen mangelnder Erfahrung mit seinem neuen Auto einen Fahrfehler gemacht. Die Jungen habe er dabei nicht gesehen.
Mit der eingelegten Revision ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Erst nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht endgültig fest, ob das Urteil bestehen bleibt oder der Fall möglicherweise neu verhandelt werden muss.