Nach derzeitigem Stand gehen die Ermittler von einem sogenannten Swatting-Fall aus, dem die Polizei und der wohl unbeteiligte Mann zum Opfer gefallen sind.
Die Ermittlungen dauerten noch an, hieß es.
„Swatting“ bezeichnet eine vorsätzliche Falschmeldung bei Polizei oder Rettungsdiensten, mit dem Ziel, einen bewaffneten Großeinsatz (z.B. durch Spezialeinheiten) an einer bestimmten Adresse auszulösen. Täter geben dabei erfundene schwere Straftaten oder akute Gefahrenlagen vor. Je nach Einzelfall liegen bei Swatting-Fällen Verstöße gegen §145 StGB (Missbrauch von Notrufen) oder §145d StGB (Vortäuschen einer Straftat) vor.