Die Stadt Heilbronn erlässt dieses Jahr erstmals ein Verbot bestimmter Pyrotechnik für einen leiseren Jahreswechsel. Betroffen ist Pyrotechnik mit einer ausschließlichen Knallwirkung. Feuerwerkskörper mit Lichteffekten, wie Raketen oder Fontänen, dürfen somit weiterhin gezündet werden.
Ausnahme stellt die Verwendung von Pyrotechnik in direkter Nähe zu Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen, sowie Fachwerkhäusern dar, welche grundsätzlich verboten ist. Bürgermeisterin Agnes Christner erklärt, es würde ein Beitrag nicht nur zum Lärmschutz, sondern auch zum Gesundheitsschutz von Mensch und Tier geleistet werden.
Ein Verstoß gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit Geldbuße geahndet werden.