Rund um die Ostertage gelten in Heilbronn auch in diesem Jahr wieder besondere Vorschriften. Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass das Sonn- und Feiertagsgesetz über Ostern strengere Regeln für Feiern, Sport und Veranstaltungen vorgibt.
So gilt bereits am Gründonnerstag ein Tanzverbot am Abend. Besonders strikt sind die Vorgaben am Karfreitag: Hier sind Tanzveranstaltungen, Sportevents, Vergnügungen mit Schankbetrieb sowie der Betrieb von Spielhallen ganztägig untersagt. Auch am Karsamstag darf bis zum Abend nicht getanzt werden.
Am Ostersonntag sind öffentliche Sportveranstaltungen bis 11 Uhr verboten. Ähnliche Regelungen gelten auch an Pfingstsonntag und Fronleichnam. Zusätzlich sind an diesen Feiertagen bestimmte Verkäufe – etwa von Backwaren oder Blumen – eingeschränkt.
Grundsätzlich gilt an Sonn- und Feiertagen: Alles, was die Ruhe stören könnte, ist untersagt. Dazu zählen laute Arbeiten, bestimmte Veranstaltungen oder störende Aktivitäten in der Nähe von Kirchen während der Gottesdienste.