Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung zweier Brüder wegen Geiselnahme, schwerer Sexual- und Gewaltdelikte bestätigt und damit das Urteil des Landgerichts Mosbach rechtskräftig gemacht. Der ältere Bruder wurde zu elf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt, unter anderem wegen mehrfacher Vergewaltigung, sexueller Übergriffe und gefährlicher Körperverletzung.
Der jüngere Bruder erhielt wegen Beihilfe zur Geiselnahme sowie weiterer Delikte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren. Die Taten ereigneten sich zwischen 2019 und Oktober 2022, unter anderem in einem Wohnhaus in Walldürn-Altheim, wo ein Opfer über längere Zeit festgehalten und missbraucht wurde.
Die vom Angeklagten und einer Nebenklägerin eingelegten Revisionen wies der 1. Strafsenat zurück – das Verfahren ist damit endgültig abgeschlossen.