Geflügelpest im Landkreis Ansbach

13. März 2025 , 16:42 Uhr

Im Landkreis Ansbach ist im Bereich der Stadt Feuchtwangen die Geflügelpest ausgebrochen. Das Geflügel wurde im Ausbruchsbestand zwischenzeitlich getötet. Um den Seuchenbestand wurde eine Schutzzone mit drei Kilometern Radius und eine Überwachungszone mit zehn Kilometern Radius festgelegt. Die Überwachungszone reicht bis in den Landkreis Schwäbisch Hall.

Geflügelbetriebe in der Überwachungszone müssen nun dem Veterinäramt die Anzahl der gehaltenen Vögel mit Standort melden. Ebenso gilt eine Aufstallungspflicht und Hygienemaßnahmen sind besonders zu beachten.

Geflügelhalter müssen unabhängig von ihrem Standort bei einem auffälligen Krankheitsgeschehen, wie erhöhte Sterberaten oder Veränderung bei der Legeleistung, rasch einen Tierarzt herzuziehen. Auch sollten die Betriebe einen großen Wert auf Biosicherhheitsmaßnahmen in ihrem Betrieb zu legen.

In den nächsten vier Wochen wird das Veterinäramt des Landratsamtes Schwäbisch Hall das Geflügel der in der Überwachungszone liegenden Betriebe stichprobenhaft untersuchen und gegebenenfalls beproben.

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