Es gibt neue Entwicklungen im Fall der tot aufgefundenen 29-jährigen aus Heilbronn.
Während der 33-jährige Lebensgefährte weiterhin in Untersuchungshaft sitzt, bemüht sich Schweden um eine Auslieferung wegen des Verdachts, die Frau im gemeinsamen Urlaub dort getötet zu haben. Die Zustimmung für eine Auslieferung habe der Mann aus dem Landkreis Karlsruhe allerdings nicht gegeben. Deshalb muss nun zunächst das Oberlandesgericht Karlsruhe prüfen, ob die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Dabei geht es erst einmal nicht um die Schuldfrage, sondern ausschließlich um die rechtlichen Voraussetzungen der Auslieferung.
Sollten diese zulässig sein, könnte der Mann nach Schweden überstellt werden. Im Fall einer Verurteilung könnte er seine Strafe grundsätzlich aber auch in Deutschland verbüßen.