Bei einer Routinebeprobung wurde im Trinkwasser in Gaildorf eine mikrobiologische Verunreinigung nachgewiesen, die eine zeitweise Chlorung des Trinkwassers notwendig macht. Zusätzlich wurde für die Zeit, bis das Chlor seine desinfizierende Wirkung getan hat, ein Abkochgebot ausgesprochen. Das teilte das Landratsamt Schwäbisch Hall in einer Pressemitteilung mit.
Wasser, das zum Zubereiten von Speisen und Getränken, zum Zähneputzen oder dem Reinigen von Wunden verwendet werden soll, muss auf 100 Grad sprudelnd aufgekocht werden und anschließend mindestens 10 Minuten lang abkühlen. Für Aquarien ist das chlorhaltige Wasser nicht geeignet.
Bürger, die das Abkochgebot betrifft, werden mit Einwurfblättern informiert.
Die Ausdehnung der Zone, in der abgekocht werden muss, kann auf der Internetseite der Stadt Gaildorf nachgelesen werden. Die Stadt Gaildorf wird über die Aufhebung des Abkochgebotes informieren.