Das Sozialgericht Heilbronn hat entschieden: Wer eine größere Erbschaft erhält, hat keinen Anspruch auf Bürgergeld, solange nicht nachvollziehbar ist, was mit dem Geld passiert ist. Konkret ging es um einen Mann aus dem Kreis Ludwigsburg, der 2024 rund 130.000 Euro geerbt und Anfang 2026 Bürgergeld beantragt hatte. Nach eigenen Angaben waren von dem Geld nur noch 300 Euro übrig, ausreichende Nachweise über die Verwendung der Erbschaft legte er dem Jobcenter und dem Gericht jedoch nicht vor.
Die Richter sahen deshalb die notwendige Hilfebedürftigkeit nicht als belegt an. Kontoauszüge mit zahlreichen Barabhebungen reichten dem Gericht nicht aus, da sie nicht nachweisen, wofür das Geld tatsächlich ausgegeben wurde. Der Eilantrag auf Bürgergeld wurde daher abgelehnt.